Architektenleistung
Prinzipiell wird unsere Arbeit in neun Leistungsphasen unterteilt. Der Umfang ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gesetzlich geregelt.
Prinzipiell wird unsere Arbeit in neun Leistungsphasen unterteilt. Der Umfang ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gesetzlich geregelt.
1. Grundlagenermittlung
In der ersten Phase erarbeiten wir gemeinsam mit dem Bauherrn die Rahmenbedingungen des jeweiligen Projektes. Dazu gehören neben der Konkretisierung der Aufgabenstellung beispielsweise auch die Klärung der Bauqualität, des Budgetrahmens sowie erste Terminplanungen. Je nach Größe des Projektes wird in diesem frühen Stadium bereits über die Beteiligung von Fachingenieuren entschieden.
2. Vorplanung
Das Vorhaben nimmt Gestalt an und wir erstellen nach den Vorstellungen des Bauherrn und den ausgearbeiteten Rahmenbedingungen erste Skizzen und Zeichnungen. Mit den Ämtern und Baubehörden klären wir in Vorverhandlungen die Realisierbarkeit des Projektes. In dieser Phase kann eine erste Kostenschätzung mit Hilfe von Vergleichswerten abgegeben werden.
3. Entwurfsplanung
Während der 3. Leistungsphase fertigen wir die Bauzeichnungen. Diese bestehen generell aus, Grundrissen, Schnitten und Ansichten zur Außendarstellung. Zur Visualisierung des Projekts fertigen wir auf Wunsch Modelle oder dreidimensionale Renderings, um eine bessere räumliche Wahrnehmung zu ermöglichen. Diese optionalen Zusatzleistungen werden je nach Aufwand extra verrechnet.
4. Genehmigungsplanung
Nach Fertigstellung des Entwurfs, ist der nächste Schritt die Erwirkung der Baugenehmigung. Dazu erarbeiten wir einen Bauantrag mit den notwendigen Unterlagen und reichen diesen im Namen des Bauherrn bei der zuständigen Baubehörde ein. Ab diesem Zeitpunkt müssen Statiker und Energieberater hinzugezogen und vom Bauherrn direkt beauftragt werden. Diese Leistungen sind nicht in unserem Portfolio bzw. Angebot enthalten.
Übrigens: Auch bei genehmigungsfreien Bauvorhaben müssen die Unterlagen bei den Baubehörden eingereicht werden.
5. Ausführungsplanung (Werkplanung)
Nach Erhalt der Baugenehmigung bzw. nach Ablauf einer bestimmten Frist bei genehmigungsfreien Vorhaben, fertigen wir detaillierte Zeichnungen (Werkpläne) im Maßstab 1:50 an. Wichtige Punkte werden bis zu einem Maßstab von 1:5 erstellt, um bestimmte Detailpunkte besser planen zu können und unerwartete Probleme zu vermeiden. Werkpläne und Tragwerkspläne dienen im Anschluss zur Errichtung des Vorhabens.
6. Vorbereitung der Vergabe (Ausschreibung)
In der sechsten Phase führen wir Massenberechnungen durch und formulieren Leistungsbeschreibungen mit Hilfe von Ausführungsplänen. Die Leistungsbereiche sind nach Gewerken aufgeteilt (z. B. Maurer-, Maler-, Dachdecker-Arbeiten) und werden als Ausschreibung an die jeweiligen Firmen versendet, ausgenommen Haustechnik (HLS, TGA).
7. Mitwirkung bei der Vergabe (Ausschreibung)
Nach Überprüfung der eingegangenen Angebote durch uns, vergibt der Bauherr die Ausführung der Aufträge an die ausgewählten Firmen. Danach erstellen wir den Kostenvoranschlag.
8. Objektüberwachung
Mit Baubeginn startet auch die Bauüberwachung bzw. Bauleitung. Dabei werden sowohl die Arbeiten auf der Baustelle koordiniert als auch die geleisteten Arbeiten der Gewerke zusammen mit dem Bauherrn Zug um Zug abgenommen. Zusätzlich überprüfen wir die Eingangsrechnungen der Firmen und fassen diese zu einer detaillierten Kostenaufstellung zusammen. Das Controlling ermöglicht uns, präzisere Aussagen über die zu erwartenden Gesamtkosten treffen zu können.
9. Objektbetreuung und Dokumentation
Nach bzw. zum Abschluss jedes Bauvorhabens stellen wir alle Zeichnungen, Abnahmen, Gutachten, Sicherheitsleistungen sowie Kosten und Rechnungen zusammen und übergeben diese dem Bauherrn. Darüber hinaus bieten wir in Einzelfällen zusätzliche Leistungen zur laufenden Gewährleistungsüberwachung an.
Neben der „klassischen“ Architektenleistung bieten wir unseren Kunden eine Reihe von zusätzlichen Leistungen – von Brandschutz bis Stadtplanung.
Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis
Als externe Fachplaner oder im Rahmen der Gebäudeplanung stellen wir unsere Expertise im Bereich Brandschutz zur Verfügung. Zusammen mit unserem architektonischen Wissen entwickeln wir ganzheitliche Brandschutzkonzepte und -nachweise, die im Sinne des architektonischen Entwurfs die Schutzziele der Bauordnungen der Bundesländer erreichen. Gebäudeklasse und Sonderbaueigenschaft bilden dabei die Grundlage des individuellen Brandschutzkonzepts.
Bauleitplanung, Bebauungspläne
Die Entwicklung und Mitwirkung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen gehört ebenso zu unserem Leistungsportfolio. Hand in Hand mit den Gemeinden arbeiten wir die sogenannten B-Plan-Entwicklungen aus. Damit stellen wir zum Beispiel sicher, dass gemäß §1 des Baugesetzbuches öffentliche und private Belange berücksichtigt, natürliche Lebensgrundlagen geschützt und eine menschenwürdige Umwelt gewährleistet werden.
Machbarkeitsstudien, Projektentwicklung, Quartiers- und Stadtplanung
Die Ansprüche an die individuelle Umweltplanung und Raumnutzung nehmen zu. Architektonische Konzepte sollen das Gemeinwesen stärken und gleichzeitig ökologische Orte für Mensch und Tier schaffen. Bei der Entwicklung neuer Quartiere ist deswegen ein hohes Maß an ganzheitlicher Betrachtung gefragt, um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden. Unser Blick richtet sich dabei neben den klimarelevanten Faktoren u. a. auch auf die Verdichtung, den Erhalt von Freiräumen und die infrastrukturelle Anbindung. Unsere Leistungen reichen dabei von der Erstellung von Machbarkeitsstudien über die Hilfe bei Standortuntersuchungen bis hin zur Entwicklung von Alternativkonzepten.
Wettbewerbsteilnahme
Für eine anstehende Planungsaufgabe oder zur generellen Ideenfindung soll der optimale Entwurf im Rahmen eines Architektur- oder Planungswettbewerbs gefunden werden? Wir erarbeiten die optimalen Lösungen und präsentieren unsere besten Ideen im Rahmen Ihrer Anforderungen und darüber hinaus.